Berechnung der Pauschalen Lohnsteuer nach §37b EStG – Was Unternehmen wissen müssen

August 20, 2024

Wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern oder Geschäftspartnern Geschenke oder andere Zuwendungen machen, ist es wichtig, die steuerlichen Auswirkungen zu verstehen. In Deutschland ermöglicht §37b des Einkommensteuergesetzes (EStG) eine pauschale Versteuerung solcher Zuwendungen. Diese Option kann den Steuerprozess vereinfachen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherstellen.

Wie wird die Pauschale Lohnsteuer berechnet?

Nach §37b EStG beträgt die pauschale Lohnsteuer 30% des Wertes der gewährten Zuwendung. Zusätzlich müssen Unternehmen den Solidaritätszuschlag (5,5%) und gegebenenfalls die Kirchensteuer (8% oder 9%) auf die ermittelte Steuer berücksichtigen.

Beispielrechnung:

Hier eine Beispielrechnung zur Veranschaulichung:

  • Wert des Geschenks/der Zuwendung: 100 €
  • Pauschale Lohnsteuer (30%): 30 €
  • Solidaritätszuschlag (5,5% von 30 €): 1,65 €
  • Kirchensteuer (9% von 30 €): 2,70 €

Gesamtsteuerlast:

  • Pauschale Lohnsteuer: 30 €
  • Solidaritätszuschlag: 1,65 €
  • Kirchensteuer: 2,70 €

Gesamtsumme: 34,35 €

Wichtige Punkte:

  • Anwendbarkeit: Die pauschale Steuer kann sowohl auf Mitarbeiter als auch auf Dritte (z.B. Geschäftspartner) angewendet werden.
  • Freiwillige Option: Unternehmen können diese Pauschalsteuer wählen, anstatt die Zuwendungen nach dem individuellen Steuersatz des Empfängers zu besteuern.
  • Vereinfachung: Sie vereinfacht den Steuerprozess für kleine Geschenke und Zuwendungen und erleichtert Unternehmen die Erfüllung ihrer Steuerpflichten.

Das Verständnis und die korrekte Anwendung von §37b EStG können Unternehmen dabei helfen, ihre Steuerverpflichtungen effizient zu verwalten und gleichzeitig Anreize für Mitarbeiter und Partner zu schaffen.